Stiftungszweck
Seit 2004 ist die Albertinen-Stiftung als rechtlich selbständige, gemeinnützige und mildtätige Stiftung in Hamburg registriert. Ihre Ziele gemäß Satzung sind:
- Förderung mildtätiger Zwecke,
- Förderung wissenschaftlicher Zwecke,
- Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege,
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
- Förderung der Berufsbildung,
- Förderung der freien Wohlfahrtspflege,
- Förderung der Völkerverständigung.
Freistellungsbescheid
Seit 2004 ist die Albertinen-Stiftung als rechtlich selbständige, gemeinnützige und mildtätige Stiftung in Hamburg registriert.
Aufgrund dieser Satzungsziele ist die Albertinen-Stiftung nach dem aktuellen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord, Steuernummer 17/425/02925, vom 8. Februar 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.